Anfahrt: eine Anfahrt wird berechnet, die Berechnung der Abfahrt entfällt,
Gutachten, Ortstermine oder Schadensaufnahmen werden nach Aufwand abgerechnet,
Vor Beginn der Auftragsbearbeitung erfolgt immer eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber per Fax oder E-Mail.