Bei größeren bzw. nicht eindeutigen Sachschäden (Brand-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden) bin ich für Versicherungen und Versicherungsnehmer zur Ermittlung der Schadensursache und Schadenshöhe tätig.
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Im so genannten Beraterverfahren (im Regelfall üblich) bin ich als Sachver-ständiger alleine tätig und vertrete gleichfalls die Interessen der Versicherungen und der Versicherungsnehmer.
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In strittigen Fällen, im so genannten Sachverständigenverfahren, ermittle ich mit einem Sachverständigenkollegen, der die andere Vertragspartei vertritt, gemeinsam die Schadenshöhe. Ein Sachverständigenverfahren wird auf Antrag einer Vertragspartei durchgeführt. Die Honorarkosten für den Sachverständigen des Versicherungsnehmers sind ab einer Schadenshöhe von 25.000 € in der Regel mitversichert.
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Zur Vermeidung einer Unterversicherung ermittle und überprüfe ich den Versicherungswert des Gebäudes insbesondere nach dem Kauf einer Immobilie bzw. nach erfolgter Modernisierung / Umbau ist eine Überprüfung des Versicherungswertes vorzunehmen. Für die Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer verantwortlich.
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Ich gehöre einem Netzwerk von selbständigen Sachverständigen an, die sich auf das Gebiet der Sach- und Haftpflichtschäden (Versicherungsschäden) spezialisiert haben. Diese Sachverständigen erarbeiten regelmäßig gemeinsame Qualitätsstandards, nach denen wir uns bei der Erstellung von Gutachten richten und fortbilden und so einen ständigen Austausch an Wissen und Erfahrungen pflegen.